Die zahnärztlichen Haftungsfälle nehmen an deutschen Gerichten ständig zu. Hier finden Sie juristische Hinweise zur Zahnarzthaftung, insbesondere zu den Themen:

Diese Webseite soll eine erste rechtliche Orientierung für Patienten bieten. Auch Zahnärzte finden hier Informationen über ihre Rechte und Pflichten. Die Webseite kann in keinem Fall die Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht ersetzen.

Informationen zur GOZ inbegriffen: Wer kennt sie nicht, die Briefe von der Krankenversicherung, in denen Kostenübernahmen abgelehnt, Formalien bemängelt oder die soundsovielte Begründung für die Ansetzung einer GOZ-Position in einer Patientenrechnung angemahnt wird? Auch insoweit gibt diese Webseite Tipps.


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RA Dr. Jürgen Klass: Interview im Bayerischen Fernsehen am 26.04.2010 zum Thema Zahnarztrecht:

 

Patientenrecht - Überraschungen bei der Zahnarztrechnung (Sendung "Geld & Leben") www.br-online.de

RA Dr. Jürgen Klass erstreitet erneut wegweisendes Urteil des OLG München im Zahnarztrecht!

Auf Veranlassung von RA Dr. Jürgen Klass hat das OLG München mit Endurteil vom 21.07.2010 – 3 U 4461/09 eine Entscheidung des LG München I aufgehoben und den Rechtsstreit an das Erstgericht zurückverwiesen. Hintergrund: Das LG München I wies die Klage einer Patientin gegen einen Zahnarzt hinsichtlich der geltend gemachten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ab. Die Patientin bzw. Klägerin begab sich sodann zu RA Dr. Klass, der Berufung einlegte und diese umfangreich begründete. Das OLG München entschied zugunsten der Patientin und hob das Urteil des Landgerichts München auf. RA Dr. Klass rügte insbesondere, dass eine Beweiserhebung in I. Instanz zu Unrecht unterblieb und auf jeden Fall ein umfangreiches zahnmedizinisches Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen. Das OLG München folgte dieser Ansicht.

RA Dr. Jürgen Klass erstreitet wichtiges Urteil des OLG München zum Verfahren im Zahnarztrecht! 

Das Oberlandesgericht München hat in 2. Instanz entschieden, dass zu Gunsten eines Zahnarztes, der sein Honorar einklagt, kein Vorbehaltsurteil ergehen darf, wenn der Patient im Gegenzug Behandlungsmängel geltend macht. Als Vorbehaltsurteil wird ein Urteil bezeichnet, welches unter dem Vorbehalt des weiteren Prozessverlaufes steht. Aus einem solchen Urteil kann bereits vollstreckt werden.Im Streitfall wurde eine Patientin von einer Arztpraxis auf Zahlung von Honorar verklagt. Das Landgericht machte kurzen Prozess und gab der Klage vorläufig statt. Dies war aber nicht rechtens. In der Berufungsverhandlung am 03.02.2010 hat das OLG München zu Protokoll diktiert: „Die von der Beklagten behaupteten Mängel der zahnärztlichen Behandlung würden, wenn sie durchschlagen, möglicherweise den Honoraranspruch der Klägerin der Höhe nach in Frage stellen, ohne dass es hierzu auf die Verrechnung mit Gegenansprüchen der Beklagten ankommt. Deshalb kann, ohne die behaupteten Behandlungsfehler gutachterlich überprüft zu haben, auch der Honoraranspruch nicht schon in voller Höhe als bestehend festgestellt werden. Der vom Landgericht zugrunde gelegten Auffassung, bei Behandlungsfehlern verwirke der Arzt seinen Honoraranspruch entweder völlig oder überhaupt nicht, schließt sich der Senat nicht an. Ohne Abklärung des Behandlungsverlaufs auf der Grundlage der von der Beklagten behaupteten und ihrerseits vom Gericht zu überprüfenden Behandlungsfolgen lässt sich die Höhe des den Klägern zustehenden Honoraranspruchs nicht feststellen“.

Demgemäß hat das OLG München mit Endurteil vom 03.02.2010 – 3 U 4112/09 das Vorbehaltsurteil des Landgerichts München I aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen. Die Patientin und Berufungsführerin wurde in 2. Instanz von RA Dr. Jürgen Klass II, Fachanwalt für Medizinrecht, vertreten.RA Dr. Jürgen Klass: „Aufgrund des Grundsatzurteils des OLG München steht fest: Klagt der Zahnarzt sein Honorar ein und macht der Patient zu seiner Verteidigung den Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen Behandlungsfehlern geltend, ist es verfahrensfehlerhaft, die Klage vorschnell durch Vorbehaltsurteil zuzusprechen. Denn es besteht die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, weil dem Patienten im Falle schuldhafter Schlechtleistung des behandelnden Zahnarztes ein Schadensersatzanspruch erwächst, der unter Umständen zur Befreiung von der Honorarverbindlichkeit führt.“

Grundlegende Entscheidung des OLG München zur Beweissicherung im Zahnarztrecht!

Aus Sicht des Patienten ist es oftmals wichtig, dass rasch ein zahnärztliches/ kieferorthopädisches Sachverständigengutachten eingeholt wird. Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 24.09.2007 festgestellt, dass Gegenstand eines gerichtlichen Beweisverfahrens auch der Zustand einer Person sein kann. Wörtlich führt das Gericht aus: „Dies hat gerade im Zahnarztrecht Bedeutung. Die Antragstellerin hat im Beschwerdeschriftsatz zutreffend darauf hingewiesen, dass einerseits die Behandlung der bestehenden Beschwerden nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens aufgeschoben werden kann, andererseits die Nachbehandlung geeignet ist, die Beweissituation zu Lasten der beweispflichtigen Antragstellerin zu verschlechtern. Eine detaillierte Umschreibung des Ursachenzusammenhangs kann der Antragstellerin, da dies zahnärztliches Fachwissen voraussetzt, nicht abverlangt werden“.Den OLG-Beschluss hat Rechtsanwalt und FA für Medizinrecht Dr. Jürgen Klass aus München erwirkt.

Mit der Verurteilung eines Zahnarztes wegen des Verrats von Patientendaten hat ein Strafgericht Justizgeschichte geschrieben. Bislang gibt es in Deutschland noch keine derartige Entscheidung. Der Zahnmediziner hatte bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen zwei Patienten erstattet, die er behandelt hatte, die aber auch Jahre danach immer noch nicht ihre Schulden bei ihm bezahlt hatten. In seiner Betrugsanzeige nannte der Zahnarzt die Namen seiner Patienten und die Art der Behandlung. Als die säumigen Patienten davon erfuhren, erstatteten sie Gegenanzeige wegen Verrats von Privatgeheimnissen. Über das Strafverfahren berichtete die Augsburger Allgemeine am 21.01.2009.

 

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Portal für rechtliche Fragen rund um die Haftung des Zahnarztes - zuletzt aktualisiert am 13.01.2012