Jeder Zahn gezogen

Einem 83 Jahre alten, in einem Seniorenheim lebenden und an Alzheimer erkrankten Mann wurden im Klinikum der Uni München auf einen Schlag sämtliche im Mund befindlichen 21 Zähne gezogen. In diese Maßnahme hatte der Patient zu keinem Zeitpunkt eingewilligt. Ein vorheriges Aufklärungsgespräch unterblieb. Das Opfer konnte sich auch während der Operation nicht zur Wehr setzen, da es zuvor narkotisiert worden ist.

Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 07.10.05 (Seite 53).

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 Der Fall wurde im Mai 2009 wie folgt entschieden:

Das Landgericht München I verurteilte den Freistaat Bayern, an den Patienten ein Schmerzensgeld zu leisten, und zwar in Höhe von € 15.000,00 nebst Zinsen (Endurteil vom 05.05.2009, Az. 10 O 12506/05). Klägervertreter RA Dr. Jürgen Klass dazu: "Das Urteil des Landgerichts ist wegweisend für künftige Streitigkeiten im Zahnarztrecht. Das Gericht setzt sich eingehend mit der ärztlichen Verpflichtung auseinander, den Patienten stets rechtzeitig, vollständig und verständlich über alle Risiken der Behandlung und Behandlungsalternativen aufzuklären. Ich sehe das Urteil auch deshalb als außerordentlich wichtig an, weil hier der Schutz älterer Menschen, die oft hilflos Ärzten gegenüberstehen und Spielball diverser Interessengruppen sind, gestärkt wird." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/306/470850/text/

 

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