Rechtsanwalt
Dr. Jürgen Klass II
Fachanwalt für Medizinrecht
Was kann ich für Sie tun?
Je nach Wunsch berate ich Sie lediglich intern, d.h. ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
Nach einer rechtlichen Prüfung der Sachlage kann ich etwa Stellung zu der Frage nehmen, inwieweit ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem Schadensersatzanspruch berechtigt. Besonders wichtig ist hierbei auch, die versicherungsrechtliche Seite die rechtliche Betrachtung einzubeziehen.
Wenn Sie es wünschen, korrespondiere oder verhandele ich auch in Ihrem Namen mit der Gegenpartei. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die Krankenakte einzusehen, entsprechende Unterlagen und Beweise zu sichern und ein geordnetes, systematisches Vorgehen zu erarbeiten.
Sollte die Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage erfordern oder die Verteidigung gegen eine Klage, vertrete ich Sie vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten (vornehmlich in Bayern).
Wichtig ist es, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Ich kalkuliere daher bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen, damit Sie wissen, mit welchen Belastungen Sie rechnen müssen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie auch über die verschiedenen Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich die Korrespondenz sowie die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.
Wieviel kostet es, wenn man sich nur beraten lassen möchte?
Anwälte leben vom "Verkauf" rechtlicher Informationen. Die Frage ist, wie teuer der gute Rat ist.
Was heißt Erstberatung? Der Mandant wendet sich an einen Anwalt und bittet diesen um eine erste Einschätzung der Rechtslage auf Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalts. Dabei wird der Rat oder die Auskunft vom Anwalt mündlich, ggf. auch schriftlich, erteilt. Eine Tätigkeit nach außen hin (z.B. gegenüber dem Gegner oder dem Gericht) wird nicht entfaltet. Die Erstberatung soll Anhaltspunkte für die Frage liefern, ob in der Sache Erfolgsaussichten bestehen und ob weitere, qualifizierte anwaltliche Rechtsdienstleistungen sinnvoll oder notwendig erscheinen. Auf Basis dieses ersten Rechtsrats kann der Mandant dann entscheiden, ob er die Sache weiter - rechtlich begleitet - vorantreiben will.
Wie wird abgerechnet? Dies ist Verhandlungssache. Es gibt zwei Möglichkeiten: Bei relativ einfachen oder vom Aufwand her absehbaren Fällen wird ein Pauschalhonorar die beste Wahl sein, zumal diese für den Mandanten den Vorteil hat, dass er von vornherein weiß, was auf ihn zukommt. In anderen Fällen ist ein Stundenhonorar häufig die fairste Regelung, da dann die Bezahlung im direkten Verhältnis zum Aufwand des Anwalts steht.
Welche Kosten entstehen? Der Anwalt muss zunächst einmal wissen, um was es geht. Denn nur so kann er den zu erwartenden Arbeits- und Zeitaufwand, den Nutzwert der Tätigkeit für den Mandanten und die Angemessenheit der Vergütung abschätzen. Sinnvoll ist es deshalb, wenn dem Anwalt vorab die wichtigsten Unterlagen in Kopie zur Verfügung gestellt werden und es zu den Unterlagen einen Bericht der Ereignisse gibt, so dass der Sachverhalt aus dem Blickwinkel des Mandanten in den wichtigsten Punkten dokumentiert ist.
vgl. dazu auch http://www.brak.de/fuer-verbraucher/checkliste-anwaltsgespraech/
Wenn diese Informationen vorliegen, kann der Anwalt einen Gebührenvorschlag machen. Die dann vereinbarte Vergütung kann, wie oben schon erwähnt, unterschiedlicher Natur sein: So kann man sich nicht nur auf ein zeit- und aufwandsunabhängiges Pauschalhonorar, sondern auch auf eine Abrechnung nach Stunden (Zeithonorar) einigen. Bei einer Stundenhonorarvereinbarung wird nur der tatsächliche zeitliche Aufwand des Anwalts abgerechnet. Unser Stundenhonorar variiert im Arzthaftungsrecht zwischen EUR 160,00 und EUR 180,00 zzgl. MwSt. Die Kosten sind also überschaubar. Mit der Vereinbarung eines Stundenhonorars wird eine transparente Abrechnung erzielt. Kommt es zu keiner Einigung über das Honorar, gibt es zu Gunsten von Verbrauchern ein Limit: Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch, so darf die Vergütung des Rechtsanwalts Euro 190,00 zzgl. MwSt. nicht übersteigen.
Was benötige ich zur Vorbereitung der Erstberatung?
Den Anwaltsbesuch sollten Sie gut vorbereiten. Bringen Sie alle Unterlagen (Röntgenbilder, Heil- und Kostenpläne, Rechnungen usw.) mit. Listen Sie die sie behandelnden Ärzte - in Bezug auf den Behandlungsfehler - chronologisch auf, nehmen Sie das Kurzattest Ihres Nachbehandlers und das kassenärztliche Gutachten mit. Ich werde mir sowohl über Ihre Ausführungen Skizzen und als auch ein erstes Bild über den Verhandlungsablauf machen. Sie müssen mir Ihre Krankengeschichte erzählen, wobei eine gute Vorbereitung auch Ihnen hilft, die Abfolge gut darzustellen. Die schriftliche Fixierung der Geschehnisse hilft Ihnen auch, Ihre Erinnerung an Details aufzufrischen.
Nach Sichtung der Unterlagen wird die Entscheidung zu treffen sein, ob - wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist - ein selbständiges Beweissicherungsverfahren, in dem nur das med. Sachverständigengutachten eingeholt wird, einzuleiten ist, oder bereits die Klageschrift mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch. Das selbständige Beweissicherungsverfahren ist notwendig, wenn eine Nachbehandlung in der nächsten Zeit geboten ist und dadurch Beweismittel über den Behandlungsfehler verloren gingen.
Streitschlichtung durch anerkannte Gütestelle
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 17.01.2012 Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass II zur Schlichtung (Gütestelle) nach Artikel 5 II 1 BaySchlG zugelassen [www.zahnarzthaftung.de/media/pdf/Urkunde Gütestelle.pdf]. Die Gütestelle befasst sich schwerpunktmäßig mit Streitigkeiten aus dem Medinzinschadens- und Arzthaftungsrecht. Weitere Einzelheiten sind bei RA Dr. Jürgen Klass zu erfahren.
"Ökologische Analyse des zivilen Schadensrechts"
Weitere Informationen hier.
Unsere Kanzlei in München können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 bis 17.30 Uhr erreichen:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen
Schwanthalerstrasse 9-11 (neben dem Deutschen Theater)
80336 München
Telefon: 0 89 / 54 54 79 3
Telefax: 0 89 / 54 54 79 42 6
Außerdem verfügen wir über ein weiteres Büro in Rosenheim (Zweigstelle).
Email: info@zahnarzthaftung.de
Internet: www.anwalts-team.de
Eine individuelle Beratung via E-Mail lehne ich prinzipiell ab. Sie können mir aber gerne Ihr Problem per E-Mail schildern. Ich werde Ihnen dann mitteilen, ob ich bereit bin, den Fall evtl. zu übernehmen. Eine persönliche Besprechung halte ich für absolut zwingend, da so am besten Ihre jeweiligen Erfolgsaussichten erörtert, mit Ihnen zusammen der Umfang der anwaltlichen Dienstleistung bestimmt und Sie über die voraussichtlichen Kosten informiert werden können.

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